Wer veranstaltet das Gewinnspiel?
Veranstalter des Gewinnspiels ist das Landratsamt Rastatt (folgend Veranstalter genannt), Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Deutschland. Vertreten durch das Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität, Sachgebiet Tourismus.
Disclaimer Social Media
Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook und wird von Facebook weder gesponsert, organisiert oder unterstützt, sondern wird lediglich über die Fanpage "Schwarzwald, Rhein und Reben - Tourismus Landkreis Rastatt" auf dieser Plattform geteilt.
Was kostet die Teilnahme am Gewinnspiel?
Die Teilnahme am Gewinnspiel des Landkreises Rastatt ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Hinsichtlich der Stempelaktion sind die im Stempelpass angegebenen Bedingungen für den Erhalt der Stempel an den jeweiligen Attraktionen zu beachten, teilweise ist dieser an den Kauf einer Eintrittskarte geknüpft. Allerdings bereichtigen bereits fünf Stempel zur Teilnahme am Gewinnspiel.
Wer darf teilnehmen?
Zur Teilnahme ist jede natürliche Person berechtigt, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jede teilnahmeberechtigte Person darf nur einmal an der Aktion teilnehmen.
Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?
Das Landratsamt Rastatt ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc. vorliegen. Die Tourismusbeauftragte des Landkreises Rastatt sowie alle an der Konzeption und Umsetzung beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Wann beginnt das Gewinnspiel und wann endet es?
Die Stempelaktion startet am 01. Mai 2023 und läuft bis 31. Oktober 2023. Im Anschluss daran besteht noch bis 15. November 2023 um 17:00 Uhr die Möglichkeit, die ausgefüllten Stempelpässe einzureichen. Nach Abgabeschluss eingereichte Stempelpässe werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.
Wie kann ich gewinnen?
Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen mindestens fünf Stempel an unterschiedlichen Attraktionen gesammelt werden. Im Anschluss daran muss der ausgefüllte Stempelpass innerhalb der vorgegebenen Frist beim Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder bei einer der unter www.tourismus.landkreis-rastatt.de/service/tourist-infos angegebenen Touristinformationen eingereicht werden. Die Abgabe des Stempelpasses kann persönlich oder per Post erfolgen.
Was kann ich gewinnen?
Wie werden die Gewinner:innen ermittelt?
Zuerst wird der Sonderpreis ermittelt. Sollten mehrere Stempelpässe mit der gleichen Anzahl Stempel für den Sonderpreis in Frage kommen, wird der Preis unter diesen in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt. Die am ersten Losverfahren beteiligten Stempelpässe werden auch bei der weiteren Verlosung der Gesamtpreise berücksichtigt. Es ist somit möglich, neben dem Sonderpreis auch einen der weiteren Preise zu gewinnen.
Im nächsten Schritt werden unter allen Teilnehmenden die Gewinner in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt.
Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Die Gewinner werden bis spätestens 30. November 2023 ermittelt und per Post, per Mail oder telefonisch benachrichtigt.
Wie erhalte ich meinen Gewinn?
Im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung erfolgt die Information über den Preis sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Preisgebers. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird dazu aufgefordert, dem Preisgeber innerhalb einer Woche die zur Übergabe des Gewinns notwendigen Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmende verantwortlich. Die Art der Übergabe des Gewinns wird durch den jeweiligen Gewinngeber bestimmt. Der Hauptpreis (E-Bike) muss persönlich in Rastatt abgeholt werden. Der genaue Übergabeort wird gemeinsam mit der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Was passiert, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht melde?
Die Gewinnerin oder der Gewinner muss innerhalb einer Woche auf die Nachricht reagieren. Meldet sich dieser nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmenden verlost.
Welchen Zweck verfolgt das Gewinnspiel?
Zum Zwecke der Veranstaltung eines Gewinnspiels verlost der Veranstalter Preise unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den folgenden Bedingungen. Dieses Gewinnspiel ist nicht an den Erwerb einer Ware gekoppelt.
Vorbehaltsklausel
Das Landratsamt Rastatt behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen jederzeit zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu. Das Landratsamt Rastatt haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
Datenschutzbestimmungen
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Bei Sachpreisen werden nach Ende des Gewinnspiels von den Gewinnern im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung weitere persönliche Daten, wie etwa die Anschrift, abgefragt. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und gegebenenfalls zur Zusendung der Gewinne. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.
Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an das Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder eine E-Mail an tourismus@landkreis-rastatt.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Sollte die Löschung der Daten vor Durchführung der Verlosung erfolgen, kann diese Person bei der Verlosung nicht berücksichtigt werden.
Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 DSGVO)
Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität, Sachgebiet Tourismus
Nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir dazu verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das oben genannte Amt des Landratsamtes Rastatt aufzuklären. Im Folgenden möchten wir der Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO nachkommen.
1. Verarbeitung personenbezogener Daten
1.1 Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität - Sachgebiet Tourismus - verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Pflichtaufgaben und Erbringung von Leistungen im Rahmen freiwilliger Angebote. Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Teilnahme am Gewinnspiel "50 Jahre Landkreis Rastatt" und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner über Ihren Preis sowie Mitteilung der Kontaktdaten des jeweiligen Gewinngebers an die Gewinnerin oder den Gewinner.
1.2 Grundlage der Verarbeitung
Sofern eine Einwilligung von Ihnen vorliegt, ergibt sich die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a i.V.m. Artikel 7, 8 DSGVO. Wenn die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags – Teilnahme am Gewinnspiel „50 Jahre Landkreis Rastatt“ – , dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO maßgebend. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig, ohne Kopplung an sonstige Leistungen.
1.3 Insbesondere werden folgende personenbezogenen Daten verarbeitet
Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse
1.4 Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen
Stempelkarte, die zur Teilnahme am Gewinnspiel dient und auf der die personenbezogenen Daten eingetragen werden.
1.5 Übermittlung der personenbezogenen Daten
Es erfolgt keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte.
2. Dauer der Speicherung / Löschungsfristen
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, bis alle Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt sind und das Gewinnspiel somit beendet ist.
3. Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der Daten ist freiwillig und dient, genauso wie die Verarbeitung Ihrer Daten, alleinig der Teilnahme am Gewinnspiel. Die Teilnahme am Gewinnspiel, also die Auslosung für einen Gewinn, ist nur möglich, wenn wir korrekte Kontaktdaten erhalten haben, um die Gewinner benachrichtigen zu können.
4. Betroffenenrechte
4.1 Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung (Artikel 7 DSGVO)
Sie haben das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
4.2 Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)
Sie haben das Recht sofern nicht die Vorschriften der §§ 9, 13 Abs. 4, 14 Abs. 2, 16 Abs. 1 LDSG diesem Auskunftsrecht entgegenstehen, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung.
4.3 Recht auf Berichtigung/Löschung/Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 16-19 DSGVO)
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass- Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden (Recht auf Berichtigung - Artikel 16 DSGVO) sofern nicht die Vorschriften der §§ 13 Abs. 4, 14 Abs.3 LDSG diesem Berichtigungsrecht entgegenstehen,
- Sie betreffende personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO unverzüglich gelöscht werden (Recht auf Löschung) sofern nicht die Vorschrift der § 10 LDSG dem Recht auf Löschung entgegensteht und
- die Verarbeitung unter den Voraussetzungen des Artikels 18 DSGVO eingeschränkt wird (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) sofern nicht die Vorschriften der §§ 13 Abs. 4, 14 Abs. 3 LDSG diesem Recht auf Einschränken der Verarbeitung entgegenstehen
4.4 Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Erfolgt die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten auf Grundlage einer Einwilligung oder auf einem Vertrag, steht Ihnen unter den Voraussetzungen des Artikels 20 DSGVO ein Recht auf Datenübertragung zu sofern nicht die Vorschrift des § 14 Abs. 3 LDSG diesem Recht entgegensteht.
4.5 Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
Erfolgt die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e oder f DSGVO, steht Ihnen unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu sofern nicht die Vorschriften der §§ 13 Abs. 4, 14 Abs. 3 LDSG diesem Recht entgegenstehen.
4.6 Beschwerderecht (Artikel 77 DSGVO)
Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie, unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Kontakt:Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergAdresse: Königstraße 10a, 70173 StuttgartTelefon: 0711 6155410E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de5. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungLandratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,vertreten durch den Landratlandrat@landkreis-rastatt.de oder Telefon 07222 381-10016. Unser*e Datenschutzbeauftragte*rUnsere*n Datenschutzbeauftragte*n erreichen Sie unterdatenschutz@landkreis-rastatt.de oder Telefon 07222 381-1093