50 Jahre Landkreis Rastatt - Stempelaktion mit Gewinnspiel

Titelbild des Stempelpasses 50 Jahre Landkreis Rastatt - Gewinnspiel

Der Landkreis Rastatt wird dieses Jahr stolze 50 und anlässlich dieses 50-jährigen Bestehens veranstaltet das Landratsamt mit zahlreichen Kommunen und Leistungsträgern vom 1. Mai bis 31. Oktober 2023 eine Stempelaktion mit anschließendem Gewinnspiel.Und eine Teilnahme ist ganz einfach: Wer mindestens fünf der teilnehmenden Attraktionen besucht und abgestempelt hat, kann am Jubiläums-Gewinnspiel teilnehmen und hat dann die Chance auf einen von vielen attraktiven Gewinnen. Außerdem wartet auch noch ein Sonderpreis auf die Person mit den meisten Stempeln im sogenannten Stempelpass. Worauf also noch warten? Auf die Stempel, fertig, los!
Alle Informationen zum Gewinnspiel, d.h. welche Attraktionen besucht werden sollten, was für tolle Preise am Ende winken und welche Teilnahmebedingungen gelten, finden Sie nachfolgend:

Attraktionen

Attraktionen 1 bis 6
Attraktionen 7 bis 12
Gertelbach-Wasserfälle
Attraktionen 13 - 18
Attraktionen 19 - 24
Attraktionen 25 - 30
Attraktionen 31 - 36

Preise

1. Preis: E-Bike Modell Explore E+3 STA, Farbe Phantom Green
 
2. Preis: Welcome to our Racetrack by Baden Galopp Paket 2024 von der Baden Galopp GmbH & Co. KG
 
3. – 7. Preis: je ein 100 €-Gutschein für Eintrittskarten zu Eigenproduktionen der Volksschauspiele Ötigheim
 
8. Preis: 100€-Gutschein von Kohler’s Engel Hotel-Restaurant in Bühl-Vimbuch

9. Preis: "Faszination Hochmoor" Erlebniswanderung in eines der Kaltenbronner Hochmoore für Ihre private Gruppe (bis zu 16 Personen) zu einem individuellen Termin vom Infozentrum Kaltenbronn
 
10. Preis: Führung auf dem Turmweg für bis zu 10 Personen von der Touristinformation Bühlertal
 
11. Preis: Führung über den Engelssteig für bis zu 10 Personen von der Touristinformation Bühlertal
 
12. Preis: Führung im Museum Geiserschmiede für bis zu 10 Personen von der Touristinformation Bühlertal
 
13. Preis: Loffenauer Geschenkkorb von der Gemeinde Loffenau
 
14. Preis: zwei Eintrittskarten zum Brunnenplatz Open Air 2024 von der Touristinformation Bühlertal
 
15. Preis: 10er-Karte für Erwachsene für das Schwarzwaldbad Bühl von der Touristinformation Bühl
 
16. Preis: 10er-Karte für Kinder für das Schwarzwaldbad Bühl von der Touristinformation Bühl
 
17. Preis: Gutschein für die Weinmanufaktur Huber in Bühl-Altschweier im Wert von 30 € von der Weinmanufaktur Huber
 
18. Preis: 10er-Karte für die Bobbahn am Mehliskopf von der Freizeit- und Sport-Zentrum-Mehliskopf GmbH & Co. KG
 
19. Preis: zwei Eintrittskarten für den Klettergarten am Mehliskopf von der Freizeit- und Sport-Zentrum-Mehliskopf GmbH & Co. KG

20. Preis: Honigpaket „Schmecke die Region – Bühl, eine Süße Stadt“ von der Cum Natura GmbH
 
21. - 23. Preis: je ein Buch „800 Jahre Gernsbach“ von der Stadt Gernsbach
 
24. Preis: Verleih eines Rucksacks „Annis Schwarzwaldgeheimnis“ von der Touristinformation Gernsbach
 
25. Preis: zwei Eintrittskarten für eine der Veranstaltungen der Reihe „Live im Gewölbekeller“, Termin nach Wahl von der Touristinformation Bühlertal
 
26. Preis: Gutschein für eine Öffentliche Weinprobe zzgl. zwei Flaschen Wein von der Affentaler Winzer eG
 
27. Preis: Individuelle Besichtigung des Rheinkraftwerks Iffezheim und Fischpass für bis zu 10 Personen von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
 
28. - 29. Preis: je ein Iffezschein von der Gemeinde Iffezheim
 
30. Preis: Familieneintritt ins Bühlot-Bad mit Strandkorb von der Touristinformation Bühlertal
 
31. – 35. Preis: je ein Wanderführer „Zwischen Schwarzwald, Rhein und Reben – Die 25 schönsten Wanderungen im Landkreis Rastatt“ vom Landratsamt Rastatt
 
36. Preis: Familientageskarte für das Freibad Montana von der Gemeinde Forbach
 
37. – 38. Preis: je eine Schlosscard für Erwachsene von den Schlössern Rastatt
 
39. - 58. Preis: je eine Wärmflasche im Fuchsdesign von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
 
59. – 64. Preis: je ein Ticket für eine Stadtführung in Rastatt von der Touristinformation Rastatt
 
65. Preis: kostenlose Führung im Murgtalmuseum Bermersbach vom Heimatverein Bermersbach e.V.
 
66. Preis: zwei Eintrittskarten für das Museum Haus Kast von der Stadt Gaggenau
 
67. – 69. Preis: je ein Puzzle mit dem Motiv „Altes Rathaus Gernsbach“ von der Touristinformation Gernsbach
 
70. Preis: Thermobecher der Gemeinde Iffezheim


Sonderpreis: Führung zu den Gertelbach-Wasserfällen für bis zu 10 Personen inklusive Sektumtrunk von der Touristinformation Bühlertal

Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter des Gewinnspiels ist das Landratsamt Rastatt (folgend Veranstalter genannt), Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Deutschland. Vertreten durch das Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität, Sachgebiet Tourismus.

Disclaimer Social Media

Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook und wird von Facebook weder gesponsert, organisiert oder unterstützt, sondern wird lediglich über die Fanpage "Schwarzwald, Rhein und Reben - Tourismus Landkreis Rastatt" auf dieser Plattform geteilt.

Was kostet die Teilnahme am Gewinnspiel?

Die Teilnahme am Gewinnspiel des Landkreises Rastatt ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Hinsichtlich der Stempelaktion sind die im Stempelpass angegebenen Bedingungen für den Erhalt der Stempel an den jeweiligen Attraktionen zu beachten, teilweise ist dieser an den Kauf einer Eintrittskarte geknüpft. Allerdings bereichtigen bereits fünf Stempel zur Teilnahme am Gewinnspiel.

Wer darf teilnehmen?

Zur Teilnahme ist jede natürliche Person berechtigt, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jede teilnahmeberechtigte Person darf nur einmal an der Aktion teilnehmen.

Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?

Das Landratsamt Rastatt ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc. vorliegen. Die Tourismusbeauftragte des Landkreises Rastatt sowie alle an der Konzeption und Umsetzung beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wann beginnt das Gewinnspiel und wann endet es?

Die Stempelaktion startet am 01. Mai 2023 und läuft bis 31. Oktober 2023. Im Anschluss daran besteht noch bis 15. November 2023 um 17:00 Uhr die Möglichkeit, die ausgefüllten Stempelpässe einzureichen. Nach Abgabeschluss eingereichte Stempelpässe werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.

Wie kann ich gewinnen?

Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen mindestens fünf Stempel an unterschiedlichen Attraktionen gesammelt werden. Im Anschluss daran muss der ausgefüllte Stempelpass innerhalb der vorgegebenen Frist beim Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder bei einer der unter www.tourismus.landkreis-rastatt.de/service/tourist-infos angegebenen Touristinformationen eingereicht werden. Die Abgabe des Stempelpasses kann persönlich oder per Post erfolgen.

Was kann ich gewinnen?

1. Preis: E-Bike Modell Explore E+3 STA, Farbe Phantom Green
 
2. Preis: Welcome to our Racetrack by Baden Galopp Paket 2024 von der Baden Galopp GmbH & Co. KG
 
3. – 7. Preis: je ein 100 €-Gutschein für Eintrittskarten zu Eigenproduktionen der Volksschauspiele Ötigheim
 
8. Preis: 100€-Gutschein von Kohler’s Engel Hotel-Restaurant in Bühl-Vimbuch

9. Preis: "Faszination Hochmoor" Erlebniswanderung in eines der Kaltenbronner Hochmoore für Ihre private Gruppe (bis zu 16 Personen) zu einem individuellen Termin vom Infozentrum Kaltenbronn
 
10. Preis: Führung auf dem Turmweg für bis zu 10 Personen von der Touristinformation Bühlertal
 
11. Preis: Führung über den Engelssteig für bis zu 10 Personen von der Touristinformation Bühlertal
 
12. Preis: Führung im Museum Geiserschmiede für bis zu 10 Personen von der Touristinformation Bühlertal
 
13. Preis: Loffenauer Geschenkkorb von der Gemeinde Loffenau
 
14. Preis: zwei Eintrittskarten zum Brunnenplatz Open Air 2024 von der Touristinformation Bühlertal
 
15. Preis: 10er-Karte für Erwachsene für das Schwarzwaldbad Bühl von der Touristinformation Bühl
 
16. Preis: 10er-Karte für Kinder für das Schwarzwaldbad Bühl von der Touristinformation Bühl
 
17. Preis: Gutschein für die Weinmanufaktur Huber in Bühl-Altschweier im Wert von 30 € von der Weinmanufaktur Huber
 
18. Preis: 10er-Karte für die Bobbahn am Mehliskopf von der Freizeit- und Sport-Zentrum-Mehliskopf GmbH & Co. KG
 
19. Preis: zwei Eintrittskarten für den Klettergarten am Mehliskopf von der Freizeit- und Sport-Zentrum-Mehliskopf GmbH & Co. KG

20. Preis: Honigpaket „Schmecke die Region – Bühl, eine Süße Stadt“ von der Cum Natura GmbH
 
21. - 23. Preis: je ein Buch „800 Jahre Gernsbach“ von der Stadt Gernsbach
 
24. Preis: Verleih eines Rucksacks „Annis Schwarzwaldgeheimnis“ von der Touristinformation Gernsbach
 
25. Preis: zwei Eintrittskarten für eine der Veranstaltungen der Reihe „Live im Gewölbekeller“, Termin nach Wahl von der Touristinformation Bühlertal
 
26. Preis: Gutschein für eine Öffentliche Weinprobe zzgl. zwei Flaschen Wein von der Affentaler Winzer eG
 
27. Preis: Individuelle Besichtigung des Rheinkraftwerks Iffezheim und Fischpass für bis zu 10 Personen von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
 
28. - 29. Preis: je ein Iffezschein von der Gemeinde Iffezheim
 
30. Preis: Familieneintritt ins Bühlot-Bad mit Strandkorb von der Touristinformation Bühlertal
 
31. – 35. Preis: je ein Wanderführer „Zwischen Schwarzwald, Rhein und Reben – Die 25 schönsten Wanderungen im Landkreis Rastatt“ vom Landratsamt Rastatt
 
36. Preis: Familientageskarte für das Freibad Montana von der Gemeinde Forbach
 
37. – 38. Preis: je eine Schlosscard für Erwachsene von den Schlössern Rastatt
 
39. - 58. Preis: je eine Wärmflasche im Fuchsdesign von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
 
59. – 64. Preis: je ein Ticket für eine Stadtführung in Rastatt von der Touristinformation Rastatt
 
65. Preis: kostenlose Führung im Murgtalmuseum Bermersbach vom Heimatverein Bermersbach e.V.
 
66. Preis: zwei Eintrittskarten für das Museum Haus Kast von der Stadt Gaggenau
 
67. – 69. Preis: je ein Puzzle mit dem Motiv „Altes Rathaus Gernsbach“ von der Touristinformation Gernsbach
 
70. Preis: Thermobecher der Gemeinde Iffezheim


Sonderpreis: Führung zu den Gertelbach-Wasserfällen für bis zu 10 Personen inklusive Sektumtrunk von der Touristinformation Bühlertal

Wie werden die Gewinner:innen ermittelt?

Zuerst wird der Sonderpreis ermittelt. Sollten mehrere Stempelpässe mit der gleichen Anzahl Stempel für den Sonderpreis in Frage kommen, wird der Preis unter diesen in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt. Die am ersten Losverfahren beteiligten Stempelpässe werden auch bei der weiteren Verlosung der Gesamtpreise berücksichtigt. Es ist somit möglich, neben dem Sonderpreis auch einen der weiteren Preise zu gewinnen.
Im nächsten Schritt werden unter allen Teilnehmenden die Gewinner in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt.

Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Die Gewinner werden bis spätestens 30. November 2023 ermittelt und per Post, per Mail oder telefonisch benachrichtigt.

Wie erhalte ich meinen Gewinn?

Im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung erfolgt die Information über den Preis sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Preisgebers. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird dazu aufgefordert, dem Preisgeber innerhalb einer Woche die zur Übergabe des Gewinns notwendigen Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmende verantwortlich. Die Art der Übergabe des Gewinns wird durch den jeweiligen Gewinngeber bestimmt.  Der Hauptpreis (E-Bike) muss persönlich in Rastatt abgeholt werden. Der genaue Übergabeort wird gemeinsam mit der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Was passiert, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht melde?

Die Gewinnerin oder der Gewinner muss innerhalb einer Woche auf die Nachricht reagieren. Meldet sich dieser nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmenden verlost.

Welchen Zweck verfolgt das Gewinnspiel?

Zum Zwecke der Veranstaltung eines Gewinnspiels verlost der Veranstalter Preise unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den folgenden Bedingungen. Dieses Gewinnspiel ist nicht an den Erwerb einer Ware gekoppelt.

Vorbehaltsklausel

Das Landratsamt Rastatt behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen jederzeit zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu. Das Landratsamt Rastatt haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

Datenschutzbestimmungen

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Bei Sachpreisen werden nach Ende des Gewinnspiels von den Gewinnern im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung weitere persönliche Daten, wie etwa die Anschrift, abgefragt. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und gegebenenfalls zur Zusendung der Gewinne. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.
Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an das Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt oder eine E-Mail an tourismus@landkreis-rastatt.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Sollte die Löschung der Daten vor Durchführung der Verlosung erfolgen, kann diese Person bei der Verlosung nicht berücksichtigt werden.

Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 DSGVO)

Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität, Sachgebiet Tourismus

Nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir dazu verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das oben genannte Amt des Landratsamtes Rastatt aufzuklären. Im Folgenden möchten wir der Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO nachkommen.

1. Verarbeitung personenbezogener Daten

1.1 Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Amt für Wirtschaft, Klima und Mobilität - Sachgebiet Tourismus - verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erledigung gesetzlich vorgeschriebener Pflichtaufgaben und Erbringung von Leistungen im Rahmen freiwilliger Angebote. Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Teilnahme am Gewinnspiel "50 Jahre Landkreis Rastatt" und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner über Ihren Preis sowie Mitteilung der Kontaktdaten des jeweiligen Gewinngebers an die Gewinnerin oder den Gewinner.

1.2 Grundlage der Verarbeitung
Sofern eine Einwilligung von Ihnen vorliegt, ergibt sich die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a i.V.m. Artikel 7, 8 DSGVO. Wenn die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags – Teilnahme am Gewinnspiel „50 Jahre Landkreis Rastatt“ – , dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO maßgebend. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig, ohne Kopplung an sonstige Leistungen.

1.3 Insbesondere werden folgende personenbezogenen Daten verarbeitet
Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse

1.4 Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen
Stempelkarte, die zur Teilnahme am Gewinnspiel dient und auf der die personenbezogenen Daten eingetragen werden.

1.5 Übermittlung der personenbezogenen Daten
Es erfolgt keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte.

2. Dauer der Speicherung / Löschungsfristen
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, bis alle Gewinnerinnen und Gewinner ermittelt sind und das Gewinnspiel somit beendet ist.

3. Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der Daten ist freiwillig und dient, genauso wie die Verarbeitung Ihrer Daten, alleinig der Teilnahme am Gewinnspiel. Die Teilnahme am Gewinnspiel, also die Auslosung für einen Gewinn, ist nur möglich, wenn wir korrekte Kontaktdaten erhalten haben, um die Gewinner benachrichtigen zu können.

4. Betroffenenrechte

4.1 Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung (Artikel 7 DSGVO)
Sie haben das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

4.2 Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)
Sie haben das Recht sofern nicht die Vorschriften der §§ 9, 13 Abs. 4, 14 Abs. 2, 16 Abs. 1 LDSG diesem Auskunftsrecht entgegenstehen, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung.

4.3 Recht auf Berichtigung/Löschung/Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 16-19 DSGVO)
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass- Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden (Recht auf Berichtigung - Artikel 16 DSGVO) sofern nicht die Vorschriften der §§ 13 Abs. 4, 14 Abs.3 LDSG diesem Berichtigungsrecht entgegenstehen,
- Sie betreffende personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO unverzüglich gelöscht werden (Recht auf Löschung) sofern nicht die Vorschrift der § 10 LDSG dem Recht auf Löschung entgegensteht und
- die Verarbeitung unter den Voraussetzungen des Artikels 18 DSGVO eingeschränkt wird (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) sofern nicht die Vorschriften der §§ 13 Abs. 4, 14 Abs. 3 LDSG diesem Recht auf Einschränken der Verarbeitung entgegenstehen

4.4 Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Erfolgt die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten auf Grundlage einer Einwilligung oder auf einem Vertrag, steht Ihnen unter den Voraussetzungen des Artikels 20 DSGVO ein Recht auf Datenübertragung zu sofern nicht die Vorschrift des § 14 Abs. 3 LDSG diesem Recht entgegensteht.

4.5 Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
Erfolgt die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e oder f DSGVO, steht Ihnen unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu sofern nicht die Vorschriften der §§ 13 Abs. 4, 14 Abs. 3 LDSG diesem Recht entgegenstehen.

4.6 Beschwerderecht (Artikel 77 DSGVO)
Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie, unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Kontakt:Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergAdresse:    Königstraße 10a, 70173 StuttgartTelefon:     0711 6155410E-Mail:       poststelle@lfdi.bwl.de5. Verantwortlicher für die DatenverarbeitungLandratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,vertreten durch den Landratlandrat@landkreis-rastatt.de oder Telefon 07222 381-10016. Unser*e Datenschutzbeauftragte*rUnsere*n Datenschutzbeauftragte*n erreichen Sie unterdatenschutz@landkreis-rastatt.de oder Telefon 07222 381-1093

Stempelpass

Um am Gewinnspiel "50 Jahre Landkreis Rastatt" teilnehmen zu können, müssen zwischen 01. Mai und 31. Oktober 2023 mindestens fünf verschiedene Stempel im Stempelpass gesammelt werden. Diesen erhalten Sie ab 01. Mai bei allen teilnehmenden Attraktionen, an den Touristinformationen im Landkreis Rastatt sowie beim Landratsamt Rastatt. Außerdem können Sie sich den Stempelpass hier auch kostenfrei nach Hause bestellen.